Ratingprozess
Im Rahmen einer fundierten Ratingvergabe orientiert sich unser Ratingprozess an den Anforderungen für die Datengrundlage sowie die risikospezifische Komplexität. Beispielsweise stellt der Ratingprozess für Gebietskörperschaften andere Anforderungen an die Datengrundlage als der Ratingprozess für private Unternehmen. Hier unterscheiden sich wiederum die Anforderungen an die Datengrundlage von börsenkotierten Unternehmen und mittelständischen Unternehmen ohne Kapitalmarktfinanzierung. Exemplarisch für die Vergabe eines Unternehmensratings setzt sich der Ratingprozess grundsätzlich aus den folgenden sechs Schritten zusammen:
- Auftragserteilung
- Ratingerstellung
- Erstellung Ratingdokumentation
- Ratingfreigabe durch Ratingausschuss
- Ratingübergabe
- Ratingmonitoring
Ratingausschuss
Die Aufgabe des Ratingausschusses besteht in der kritischen Überprüfung der Ratingurteile der Analystenteams. Ein Entscheid des Ratingausschusses ist im Sinne einer Qualitäts- und Nachkontrolle Voraussetzung für die definitive Ratingvergabe, welche ausschliesslich durch Mehrheit entschieden wird. Die Kompetenzen des Ratingausschusses für eine vom Ratingurteil des Analystenteams abweichende Ratingvergabe sind durch interne Richtlinien klar definiert und eingeschränkt. Die entsprechenden Fälle werden dokumentiert und dem Kontrollausschuss des Verwaltungsrates zur Überprüfung vorgelegt.